Kurz gesagt

Eine Kanzlei-Website braucht je Rechtsgebiet eine eigene Seite, sachlich formulierte Beschreibungen und vollständige Pflichtangaben im Impressum: Berufsbezeichnung, Kammer, Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen. Werbung ist zulässig, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Einzelfall gerichtet ist.

Warum eine Seite je Rechtsgebiet der größte Hebel ist

Ein Mandant hat selten ein Anwaltsproblem, sondern ein Lebensproblem. Er sucht „Abfindung Kündigung Hannover“ oder „Testament anfechten“, nicht „Rechtsanwalt“.

Eine Seite „Unsere Rechtsgebiete“ mit zwölf Aufzählungspunkten ist für keine dieser Anfragen die beste Antwort. Eine eigene Seite zum Kündigungsschutzrecht mit Ablauf, Fristen, typischen Fragen und Kostenrahmen sehr wohl.

Dasselbe gilt für Steuerberatung: „Betriebsprüfung“, „Erbschaftsteuer“ und „Existenzgründung“ sind jeweils eigene Suchanfragen mit eigener Absicht.

Beispielaufbau einer Kanzlei-Website
SeiteInhalt
StartseiteAusrichtung, Rechtsgebiete im Überblick, Erreichbarkeit
Je RechtsgebietWann es relevant wird, Ablauf, Fristen, häufige Fragen, Kosten
TeamQualifikation, Fachanwaltstitel, Schwerpunkte, Werdegang
Kosten & ErstberatungAbrechnungsmodelle, was ein Erstgespräch kostet
KontaktAnfahrt, Parken, Terminvereinbarung
ImpressumPflichtangaben nach DDG und Berufsrecht

Berufsrecht: der Rahmen für die Formulierung

Anwaltliche Werbung ist erlaubt. § 43b BRAO lässt sie zu, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Für Steuerberater gilt Vergleichbares nach dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung.

  • Sachlich statt anpreisend. „Wir erklären Ihnen die Fristen“ statt „Ihr starker Partner für Ihr Recht“.
  • Keine Erfolgsversprechen. Prozessausgänge lassen sich nicht zusagen.
  • Fachanwaltstitel nur führen, wenn verliehen, und in der zulässigen Bezeichnung.
  • Schwerpunkte kennzeichnen. „Tätigkeitsschwerpunkt“ und „Fachanwalt“ sind nicht dasselbe.
  • Vorsicht bei Superlativen und bei Ranglisten-Siegeln unklarer Herkunft.
  • Mandantenstimmen sind im Einzelfall zu bewerten und heikler als in anderen Branchen.

Wir formulieren zurückhaltend und vermeiden werbliche Zuspitzung. Die verbindliche berufsrechtliche Prüfung übernimmt Ihre Kammer. Rechtsberatung leisten wir nicht, und Ihnen gegenüber wäre das ohnehin absurd.

Pflichtangaben: hier wird es umfangreicher als üblich

Neben den allgemeinen Angaben nach § 5 DDG kommen bei Kanzleien berufsrechtliche Pflichtangaben hinzu.

  • Gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Zuständige Kammer mit Anschrift und Website
  • Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen mit Angabe, wo sie einsehbar sind
  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: Versicherer und räumlicher Geltungsbereich
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Hinweis zur Verbraucherschlichtung und zur zuständigen Schlichtungsstelle

Diese Angaben werden regelmäßig überprüft und sind ein häufiger Abmahngrund. Grundlagen dazu in Was muss ins Impressum?, allgemein gehalten und nicht auf Ihren Fall bezogen.

Vertraulichkeit auf der Website mitdenken

  • Kontaktformular sparsam halten. Ein Feld „Schildern Sie Ihren Fall“ erzeugt Mandatsgeheimnis-Probleme, bevor ein Mandat besteht.
  • Auf den Charakter der Anfrage hinweisen: Eine Formularnachricht begründet noch kein Mandat und ist kein geschützter Kommunikationsweg.
  • Verschlüsselte Übertragung ist selbstverständlich Pflicht.
  • Auf Interessenkollision hinweisen: Eine Anfrage kann aus einem bereits vertretenen Gegenlager kommen.
  • Keine Fremddienste, die Besucherdaten übertragen, bevor jemand zugestimmt hat.
  • Analysedienste zurückhaltend einsetzen. Wer welche Rechtsgebietsseite liest, ist eine sensible Information.

Über Kosten sprechen, auch auf der Website

Die häufigste unausgesprochene Frage lautet: Was kostet mich das? Wer darauf keine Antwort gibt, verliert Mandanten an Kollegen, die eine geben.

Konkrete Beträge sind oft nicht möglich, das Abrechnungssystem aber schon: gesetzliche Gebühren nach RVG oder StBVV, Stundenhonorar, Pauschale, Erstberatungsgebühr. Eine Seite, die diese Modelle verständlich erklärt, nimmt Hemmschwellen.

Besonders wirksam: die Kosten des Erstgesprächs nennen. „Erstberatung 190 € zzgl. USt, wird bei Mandatserteilung angerechnet“ ist eine klare Ansage und für viele der Grund, überhaupt anzurufen.

Was auf einer Kanzlei-Website Vertrauen schafft

  • Echte Fotos der Berufsträger, nicht Stockbilder von Menschen mit Aktenordnern
  • Werdegang und Qualifikation konkret: Studium, Stationen, Fachanwaltstitel, Veröffentlichungen
  • Verständliche Sprache. Wer Fachbegriffe erklärt, wirkt souveräner als wer sie stapelt.
  • Klare Erreichbarkeit samt Rückrufzeiten
  • Anfahrt und Parken, denn Kanzleien liegen oft in Innenstadtlagen
  • Sachliche Darstellung ohne Superlative, gerade Zurückhaltung wirkt hier kompetent

Häufige Fragen

Was kostet eine Kanzlei-Website?
Weil je Rechtsgebiet eine eigene Seite sinnvoll ist, passt meist das Business-Paket ab 3.000 € mit bis zu 15 Unterseiten. Kleinere Kanzleien mit zwei bis drei Schwerpunkten kommen mit dem Starter-Paket ab 1.500 € aus. Alle Seitentexte sind jeweils enthalten.
Dürfen Anwälte Werbung machen?
Ja, im Rahmen von § 43b BRAO: zulässig ist Werbung, die über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Für Steuerberater gilt Vergleichbares. Die Auslegung im Einzelfall klärt Ihre Kammer.
Was muss ins Impressum einer Kanzlei?
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben nach § 5 DDG: die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat der Verleihung, die zuständige Kammer, die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle, Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung sowie der Hinweis zur Verbraucherschlichtung.
Sollte ich Mandantenstimmen auf die Website nehmen?
Das ist berufsrechtlich im Einzelfall zu bewerten und deutlich heikler als in anderen Branchen, auch wegen der Verschwiegenheitspflicht. Klären Sie das mit Ihrer Kammer, bevor Sie etwas veröffentlichen. Sachliche Qualifikationsangaben wirken ohnehin oft überzeugender.
Sollten Preise auf die Kanzlei-Website?
Konkrete Beträge sind oft nicht möglich, das Abrechnungssystem aber schon: gesetzliche Gebühren, Stundenhonorar, Pauschale. Besonders wirksam ist, die Kosten des Erstgesprächs zu nennen. Das senkt die Hemmschwelle anzurufen deutlich.