Kurz gesagt

Ein Impressum muss Name und ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und einen weiteren schnellen Kontaktweg enthalten. Je nach Rechtsform kommen Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer hinzu, bei Umsatzsteuerpflicht die USt-IdNr. Es muss von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.

Die Grundangaben für alle

Die Impressumspflicht steht seit 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG); vorher war es § 5 TMG. Inhaltlich hat sich dabei wenig geändert. Sie gilt für geschäftsmäßige Angebote, also nicht nur für Unternehmen, sondern auch für dauerhaft betriebene Angebote mit wirtschaftlichem Bezug.

  • Name, unter dem Sie auftreten, bei Gesellschaften die vollständige Firma samt Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Ein Postfach genügt nicht
  • E-Mail-Adresse, erreichbar und tatsächlich gelesen
  • Ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis meist die Telefonnummer
  • Bei Aufsichtspflicht: die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Bei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung, Kammer, Staat der Verleihung und die maßgeblichen Berufsregeln

Was je nach Rechtsform dazukommt

Zusätzliche Angaben nach Rechtsform
RechtsformZusätzlich erforderlich
Einzelunternehmenin der Regel nichts über die Grundangaben hinaus
Eingetragener Kaufmann (e. K.)Registergericht und Handelsregisternummer
GbRalle Gesellschafter mit Namen
GmbH / UGGeschäftsführer, Registergericht, Handelsregisternummer
AGVorstand, Aufsichtsratsvorsitz, Register und Nummer
VereinVorstand, Vereinsregister und Nummer

Bei Umsatzsteuerpflicht kommt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzu, sofern vorhanden. Die Steuernummer gehört ausdrücklich nicht ins Impressum, sie ist nicht zu veröffentlichen.

Wo das Impressum stehen muss

Die Anforderung lautet: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis hat sich daraus eine feste Erwartung entwickelt.

  • Von jeder Seite erreichbar, üblicherweise über die Fußzeile
  • Mit höchstens zwei Klicks zu erreichen
  • Eindeutig benannt: „Impressum“ oder „Kontakt und Impressum“. Kreative Bezeichnungen sind ein Risiko
  • Ohne Sperren: nicht hinter einem Login, nicht nur in einem PDF
  • Auch auf Mobilgeräten gut auffindbar
  • Auch in sozialen Netzwerken: Ein gewerbliches Profil braucht ebenfalls ein Impressum oder einen klaren Verweis darauf

Die Fehler, die regelmäßig abgemahnt werden

  • Kein Impressum bei einem gewerblich genutzten Social-Media-Profil, sehr verbreitet
  • Postfach statt ladungsfähiger Anschrift
  • Fehlender zweiter Kontaktweg neben der E-Mail-Adresse
  • Veraltete Angaben nach Umzug, Rechtsformwechsel oder Geschäftsführerwechsel
  • Steuernummer statt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, oder beides
  • Registerangaben fehlen bei eingetragenen Gesellschaften
  • Impressum nur als Bild oder PDF
  • Kreative Bezeichnung wie „Über uns“ statt „Impressum“

Die meisten dieser Punkte sind in zehn Minuten behoben. Prüfen Sie Ihr Impressum einmal im Jahr, besonders nach jeder Änderung an Adresse, Rechtsform oder Vertretung.

Was noch dazugehört, aber kein Impressum ist

Diese Angaben werden oft mit dem Impressum vermischt, stehen rechtlich aber auf einem eigenen Blatt.

  • Datenschutzerklärung nach DSGVO: eigener Menüpunkt, nicht Teil des Impressums
  • Angabe zur Verbraucherschlichtung: ob Sie teilnehmen oder nicht
  • Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte nach dem Medienstaatsvertrag, relevant, wenn Sie regelmäßig redaktionelle Beiträge veröffentlichen
  • Bei Online-Shops zusätzlich Widerrufsbelehrung, AGB, Preisangaben und Lieferzeiten

Generator oder Anwalt?

Für einen einfachen Fall, etwa ein Einzelunternehmen oder eine kleine GmbH ohne besondere Erlaubnispflichten, liefert ein anerkannter Impressumsgenerator in der Regel ein brauchbares Ergebnis. Wichtig ist, dass Sie die Angaben anschließend selbst auf Richtigkeit prüfen: Ein Generator kennt ihre Registernummer nicht.

Anwaltliche Prüfung ist sinnvoll bei reglementierten Berufen, bei Erlaubnispflichten, bei Online-Shops und immer dann, wenn Sie unsicher sind. Die Kosten dafür liegen deutlich unter denen einer Abmahnung.

Bei unseren Projekten erstellen wir die Rechtstexte über einen anerkannten Generator und bauen sie ein. Die rechtliche Prüfung gehört in die Hand einer Fachperson. Rechtsberatung leisten wir nicht, und das steht auch so in unserem Angebot.

Häufige Fragen

Braucht jede Website ein Impressum?
Jede geschäftsmäßig betriebene. Rein private Seiten ohne wirtschaftlichen Bezug sind ausgenommen, die Grenze ist aber schmaler, als viele denken. Schon Werbeeinnahmen oder Partnerlinks können Geschäftsmäßigkeit begründen. Im Zweifel ist ein Impressum die sichere Wahl.
Muss ich meine Telefonnummer angeben?
Verlangt ist neben der E-Mail-Adresse ein weiterer Weg zur schnellen, unmittelbaren Kommunikation. In der Praxis wird das nahezu immer über die Telefonnummer gelöst. Alternativen wie ein garantiert schnell beantwortetes Kontaktformular werden diskutiert, sind aber das riskantere Vorgehen.
Gehört die Steuernummer ins Impressum?
Nein. Anzugeben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Die Steuernummer ist nicht zu veröffentlichen. Sie dort einzutragen ist ein häufiger Fehler.
Brauche ich ein Impressum für mein Instagram- oder Facebook-Profil?
Bei gewerblicher Nutzung ja. Die Pflicht hängt am Angebot, nicht an der Technik. Üblich ist ein Impressum im Profilbereich oder ein eindeutig als „Impressum“ bezeichneter Link auf die entsprechende Seite Ihrer Website.
Was passiert, wenn das Impressum fehlerhaft ist?
Es drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Anwaltskosten sowie Bußgelder. In der Praxis ist die Abmahnung der häufigere Fall. Da die meisten Fehler in Minuten behoben sind, lohnt eine jährliche Prüfung, besonders nach Umzug oder Rechtsformwechsel.
Reicht ein Impressum-Generator?
Für einfache Fälle in der Regel ja, sofern Sie die erzeugten Angaben anschließend auf Richtigkeit prüfen. Bei reglementierten Berufen, Erlaubnispflichten oder Online-Shops ist anwaltliche Prüfung sinnvoll. Sie kostet deutlich weniger als eine Abmahnung.