B2B-AGB · Stand: 18. September 2026
ADONO schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
Regelungsbereiche
- Geltungsbereich, Angebot und Rangfolge (§§ 1–2)
- Leistungsumfang, Support und Mitwirkung (§§ 3–4)
- Zeitplan, drei Korrekturrunden und Abnahme (§§ 5–7)
- Vergütung, Nutzungsrechte und Quellcode (§§ 8–9)
- Domains, Hosting-Verwaltung, Wartung und Sicherheit (§§ 10–13)
- Inhalte des Auftraggebers, DSA und Datenschutz (§§ 14–15)
- Laufzeit, Kündigung und Vertragsende (§§ 16–18)
- Mängel, Haftung und Schlussbestimmungen (§§ 19–24)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen ADONO, Inhaber Danial Naiebgharib, Weidetorstraße 16, 30655 Hannover („ADONO“) und dem Auftraggeber über Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung, Content-Leistungen, Wartung, Weiterentwicklung, Verwaltung von Hosting- und Domainkonten und damit verbundene Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Auftraggeber bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ADONO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Rangfolge
(1) Darstellungen, Paketpreise und Zeitangaben auf der Website sind keine bindenden Angebote. Ein verbindlicher Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots, Auftragsbestätigung in Textform oder einvernehmlichen Leistungsbeginn.
(2) Für Inhalt und Umfang gelten in dieser Reihenfolge: individuelle Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Datenschutzfragen, individuelles Angebot und Leistungsbeschreibung, besondere Service- oder Hostingbedingungen und anschließend diese AGB. Spätere Änderungen bedürfen mindestens der Textform.
(3) Konzept, Gestaltung, Texte und Entwicklung erbringt ADONO selbst. Unterauftragnehmer setzt ADONO nur für Infrastruktur und technische Dienste ein, etwa Server-, E-Mail-, Formular- oder KI-Dienste, und wählt sie sorgfältig aus. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Geschuldet sind nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Seiten, Funktionen, Inhalte, Schnittstellen, Sprachen, Browserziele, Hosting- und Betreuungsleistungen. Konzepte, Entwürfe, Prototypen oder Beispiele außerhalb des vereinbarten Umfangs begründen keine zusätzliche Leistungspflicht.
(2) Technische Entscheidungen darf ADONO nach pflichtgemäßem Ermessen treffen, soweit kein bestimmtes System vereinbart wurde und Eignung, Sicherheit sowie wirtschaftlicher Zweck gewahrt bleiben.
(3) Änderungswünsche, die neue Seiten, Funktionen, Datenmigrationen, Schnittstellen, Sprachen, umfangreiche Inhaltsarbeiten oder einen Wechsel der bereits freigegebenen Richtung erfordern, sind Erweiterungen. ADONO informiert vor Ausführung über Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan. Ohne Freigabe besteht keine Pflicht zur Ausführung.
(4) Bei Website-Paketen und Landingpages umfasst der im Angebot genannte Supportzeitraum nach dem Livegang die Behebung reproduzierbarer technischer Fehler sowie kleine Änderungen an Texten, Bildern und Preisen im Umfang von bis zu einer Stunde je Monat des Supportzeitraums. Nicht genutzte Zeit verfällt mit Ablauf des jeweiligen Monats. Darüber hinausgehende Arbeiten werden nach § 8 Abs. 2 berechnet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Inhalte, Markenmaterial, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereit. Feedback ist gebündelt, eindeutig und durch eine entscheidungsbefugte Person zu übermitteln.
(2) Der Auftraggeber ist für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und erforderliche Rechte an bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Daten, Produkten und sonstigen Inhalten verantwortlich. ADONO schuldet keine rechtliche Prüfung, sofern sie nicht ausdrücklich und zulässig vereinbart ist.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung verlängern Termine angemessen und können nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden. Bleibt notwendige Mitwirkung trotz angemessener Frist aus, darf ADONO das Projekt pausieren.
§ 5 Projektbeginn und Zeitplan
(1) Ein Zeitplan beginnt erst, wenn Vertrag und vereinbarte Anzahlung vorliegen; benötigte Inhalte und Zugänge stellt der Auftraggeber für die jeweiligen Projektschritte rechtzeitig bereit. Die Angabe, dass der erste Entwurf in der Regel etwa drei Werktage nach Vertragsunterzeichnung und Eingang der Anzahlung vorliegt, ist ein Planungswert. Verbindlich ist ausschließlich der individuelle Terminplan im Angebot.
(2) „Werktage“ in Angeboten von ADONO sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von ADONO. Kalenderwochen und Werktage werden nicht gleichgesetzt.
(3) Freigaben, Änderungswünsche, Drittanbieter, höhere Gewalt und vom Auftraggeber verursachte Unterbrechungen können Termine verschieben. ADONO zeigt erkennbare Verzögerungen an und erstellt bei Bedarf einen aktualisierten Plan.
§ 6 Drei Korrekturrunden
(1) Bei den ausdrücklich als Website-Paket oder Landingpage angebotenen Projekten sind drei Korrekturrunden innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs enthalten:
- Runde 1 (Richtung): gebündeltes Feedback zum ersten Entwurf, zur visuellen Grundrichtung und zur Seitenstruktur.
- Runde 2 (Inhalte und Details): Anpassungen an vereinbarten Texten, Bildern, Abständen, Komponenten und Seitendetails.
- Runde 3 (finaler Teststand): letzte Inhalts-, Darstellungs- und Konsistenzkorrekturen an der funktionsfähigen Website im Browser vor der Freigabe.
(2) Eine Korrekturrunde ist ein zusammenhängendes, vollständiges und gebündeltes Feedbackpaket aller beteiligten Entscheider zu einem klar bezeichneten Projektstand. Nach Übergabe des überarbeiteten Stands ist die Runde abgeschlossen; später nachgereichte Punkte gehören zur folgenden Runde.
(3) Eine Korrektur verändert eine vereinbarte Ausführung. Eine Erweiterung ergänzt oder ersetzt den vereinbarten Leistungsumfang. Ein vollständiger Neustart nach Freigabe der Designrichtung, zusätzliche Entwurfsvarianten oder neue Funktionen sind nicht von den drei Korrekturrunden umfasst, sofern ADONO dies nicht ausdrücklich zusagt.
(4) Reproduzierbare technische Fehler und Abweichungen vom freigegebenen Stand gelten als Mängel und werden unabhängig von den drei Korrekturrunden nach § 19 behandelt.
§ 7 Freigaben und Abnahme
(1) Freigaben in Textform sind verbindlich. Spätere Änderungen freigegebener Inhalte können ein gesonderter Auftrag sein.
(2) Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist, fordert ADONO nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig zehn Werktage, und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Die gesetzlichen Regeln zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt. Produktiver Einsatz oder öffentliche Freischaltung auf ausdrückliche Weisung kann als Abnahmehandlung zu berücksichtigen sein.
§ 8 Vergütung, Abschläge und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die Preise und Abrechnungsintervalle des Angebots. ADONO wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG an und weist keine Umsatzsteuer aus. Ändert sich der steuerliche Status, gilt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für künftig steuerbare Leistungen.
(2) Leistungen nach Aufwand, insbesondere Erweiterungen, Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, Notfalleinsätze und Arbeiten über ein vereinbartes Stundenkontingent hinaus, werden mit dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet, derzeit 75 € je Stunde. Abgerechnet wird in angefangenen 15-Minuten-Einheiten.
(3) Beauftragt der Auftraggeber ausdrücklich Leistungen nach Aufwand, die außerhalb der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 8:00 bis 23:30 Uhr, erbracht werden sollen, erhöht sich der Stundensatz für die in diesen Zeitraum fallende Arbeitszeit: an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen um 50 %, in der Zeit von 23:30 bis 8:00 Uhr um 75 %. Treffen beide Zuschläge zusammen, werden sie addiert (125 %). Plant ADONO Arbeiten aus eigenem Ermessen außerhalb der Geschäftszeiten, fallen keine Zuschläge an. Festpreise bleiben von dieser Regelung unberührt.
(4) Bei Projektleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 50 % bei Beauftragung und 50 % nach Abnahme beziehungsweise vor Livegang fällig. Laufende Leistungen werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
(5) Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen. ADONO darf nach erfolgloser Mahnung nicht sicherheitskritische Leistungen aussetzen, wenn dies verhältnismäßig ist und der Auftraggeber vorab informiert wurde. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte, offene Komponenten und Referenzen
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte am individuellen Arbeitsergebnis. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst dies das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Frameworks, wiederverwendbaren Modulen, Methoden und allgemeinem Know-how verbleiben bei ADONO beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Soweit solche Bestandteile im übergebenen Quellcode enthalten sind, darf der Auftraggeber sie für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung seiner Website nutzen, auch durch Dritte. Open-Source-Software und Drittkomponenten gelten nach ihren jeweiligen Lizenzen.
(3) Nach vollständiger Zahlung übergibt ADONO den projektspezifischen Quellcode der Website sowie alle zugehörigen Zugangsdaten. Unbearbeitete Entwurfsdateien und Entwicklungsumgebungen sind nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
(4) ADONO darf den Auftraggeber und das veröffentlichte Projekt als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht und keine Vertraulichkeit vereinbart wurde.
§ 10 Domains, Konten und Drittanbieter
(1) Domains und Konten sollen, soweit praktikabel, auf den Auftraggeber registriert werden. Registrierungs-, Lizenz-, Zahlungs- und Plattformbedingungen von Drittanbietern gelten zusätzlich und werden, sofern nicht im Festpreis enthalten, vom Auftraggeber getragen.
(2) ADONO haftet nicht für Änderungen, Sperrungen oder Ausfälle von Drittanbietern außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs. ADONO unterstützt im vereinbarten Umfang bei Auswahl, Einrichtung und Kommunikation.
(3) Der Auftraggeber sorgt für aktuelle Zahlungsdaten und die Einhaltung fremder Nutzungsbedingungen. Kostenpflichtige Drittleistungen werden nur mit Freigabe beauftragt, soweit keine laufende Bevollmächtigung besteht.
§ 11 Verwaltung von Hosting- und Domainkonten
(1) ADONO betreibt kein eigenes Hosting. Den Vertrag mit dem Hosting- oder Domainanbieter schließt der Auftraggeber selbst. Übernimmt ADONO die Verwaltung dieser Konten, handelt ADONO im Rahmen der eingeräumten Zugänge und erbringt die im Angebot beziehungsweise in der gebuchten Betreuungsstufe beschriebenen Leistungen, etwa die Pflege von Zertifikaten, Postfächern und Servereinstellungen sowie die Abstimmung mit dem Anbieter.
(2) Kapazitäten, Verfügbarkeit, Rechenzentrumsstandort und Servicezeiten des Anbieters richten sich nach dessen Vertrag mit dem Auftraggeber. Reaktionszeiten von ADONO ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der gebuchten Betreuungsstufe. Ohne ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung wird keine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit garantiert. Wartungsfenster, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und unvermeidbare Störungen können die Erreichbarkeit einschränken.
(3) Von ADONO angelegte Backups dienen der technischen Wiederherstellung und ersetzen kein revisionssicheres Archiv. Umfang, Turnus und Aufbewahrung richten sich nach dem gebuchten Tarif. Der Auftraggeber behält Kopien geschäftskritischer Inhalte, soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Sicherung vereinbart wurde.
(4) ADONO darf dringende Sicherheitsupdates und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ohne vorherige Freigabe durchführen, wenn dies zum Schutz des Dienstes oder Dritter erforderlich und verhältnismäßig ist. Planbare Maßnahmen werden nach Möglichkeit angekündigt.
§ 12 Wartung und laufende Weiterentwicklung
(1) Wartung umfasst nur die im Angebot genannten Systeme und Tätigkeiten, etwa Updates, Funktionskontrollen, Sicherungen oder Fehlerbehebung. Sie umfasst keine unbegrenzte Neuentwicklung und keine Fehler in nicht betreuten Fremdsystemen.
(2) Weiterentwicklungs- oder Stundenkontingente dürfen für vereinbarte Änderungs- und Entwicklungsaufgaben eingesetzt werden. Prioritäten, Reaktionszeiten, Übertragbarkeit nicht genutzter Kontingente und Abrechnung von Mehrstunden ergeben sich aus dem Angebot. „Reaktionszeit“ bezeichnet die Zeit bis zur ersten qualifizierten Bearbeitung, nicht zwingend bis zur Lösung. Nicht genutzte Stunden eines monatlichen Kontingents verfallen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, mit Ablauf des jeweiligen Monats.
(3) Eingriffe des Auftraggebers oder nicht abgestimmter Dritter können Wartungs- und Gewährleistungsleistungen erschweren. Daraus entstehender Diagnose- oder Wiederherstellungsaufwand darf nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
§ 13 Sicherheit und Zugangsdaten
(1) Beide Parteien schützen Zugangsdaten angemessen, nutzen verfügbare Mehrfaktor-Authentifizierung und informieren sich unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle. Zugänge dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.
(2) Der Auftraggeber installiert keine Schadsoftware, führt keine unbefugten Belastungstests durch und nutzt Hosting-Ressourcen nicht zur Beeinträchtigung anderer Systeme. ADONO darf kompromittierte Zugänge sperren und notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.
§ 14 Inhalte des Auftraggebers und Digital Services Act
(1) Der Auftraggeber darf keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten und keine Rechte Dritter verletzen. Untersagt sind insbesondere Schadsoftware, betrügerische Angebote sowie rechtswidrige urheber-, marken-, persönlichkeits- oder jugendschutzverletzende Inhalte.
(2) ADONO führt keine allgemeine, anlasslose oder vollautomatische Überwachung betreuter Inhalte durch. Nach hinreichend konkreten Meldungen oder behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Anordnungen prüft ADONO sorgfältig, zeitnah, objektiv und verhältnismäßig. Dabei werden die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten einschließlich der Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit berücksichtigt. Je nach Ergebnis können konkrete Inhalte gesperrt oder entfernt, Zugänge eingeschränkt oder Verträge bei erheblichem Verstoß beendet werden.
(3) Soweit Kontaktdaten vorliegen und kein gesetzlicher Ausnahmefall besteht, erhalten Betroffene eine Begründung der Entscheidung und Informationen zu möglichen Rechtsbehelfen. Der elektronische Meldeweg und die Kontaktstellen sind unter DSA-Kontakt & Inhalte melden veröffentlicht.
(4) Der Auftraggeber unterstützt die Prüfung, sichert relevante Informationen und unterlässt Umgehungsmaßnahmen. Gegen eine Entscheidung kann er sich an info@adono.info wenden.
(5) Über erhebliche Änderungen der Bedingungen für die Hosting-Verwaltung oder der Regeln zum Umgang mit Kundendaten informiert ADONO die betroffenen Kunden vor ihrem Wirksamwerden in Textform.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Verarbeitet ADONO personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Kategorien, Zwecke, Weisungen, technische Maßnahmen und Unterauftragnehmer werden darin geregelt.
(2) Der Auftraggeber bleibt für Zulässigkeit, Informationspflichten, Löschkonzept und Betroffenenrechte seiner Website verantwortlich, soweit er Verantwortlicher ist. Rechtstexte oder Consent-Lösungen von ADONO ersetzen keine individuelle Rechtsberatung oder laufende rechtliche Kontrolle.
§ 16 Erstlaufzeit und Fortsetzung laufender Verträge
(1) Wartung, laufende Weiterentwicklung, Hosting-Verwaltung und kombinierte Betreuungsleistungen haben, soweit das Angebot nichts Abweichendes bestimmt, eine feste Erstlaufzeit von zwölf Monaten ab dem im Angebot bestimmten Leistungsbeginn.
(2) Nach der Erstlaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Er kann anschließend von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Während der festen Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist regelmäßig zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
§ 17 Form und Zugang der Kündigung
(1) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform und können per E-Mail an info@adono.info oder über die Seite Vertrag kündigen erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei ADONO.
(2) Die Kündigung soll Unternehmen, Vertrag und gewünschten Beendigungszeitpunkt eindeutig benennen. ADONO bestätigt nach Prüfung Eingang, maßgeblichen Beendigungszeitpunkt und erforderliche Übergabeschritte.
(3) Da ADONO ausschließlich B2B-Verträge schließt, findet der Verbraucher-Kündigungsbutton nach § 312k BGB auf diese Verträge keine Anwendung. Der freiwillige Online-Meldeweg ändert daran nichts.
§ 18 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Nach Vertragsende endet die Pflicht zur Bereitstellung, Pflege und Überwachung. Offene Vergütung bleibt fällig. ADONO stellt im vereinbarten oder technisch üblichen Format vorhandene Kundendaten und Zugänge bereit, soweit keine Zurückbehaltungsrechte bestehen.
(2) Zusätzliche Migration, Datenkonvertierung oder Unterstützung beim Anbieterwechsel wird nach Aufwand vergütet, sofern sie nicht im Angebot enthalten ist. ADONO informiert über einen geplanten Löschzeitpunkt. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten bleiben unberührt.
(3) Domains im Eigentum des Auftraggebers werden nach Ausgleich offener Forderungen und technischer Klärung zur Übertragung freigegeben. Fremdlizenzen können enden oder müssen vom Auftraggeber übernommen werden.
§ 19 Mängelrechte
(1) ADONO behebt reproduzierbare Mängel, die eine vereinbarte Beschaffenheit beeinträchtigen, innerhalb angemessener Frist. Der Auftraggeber beschreibt Mängel nachvollziehbar und stellt erforderliche Informationen bereit.
(2) Kein Mangel liegt vor bei bloßen Geschmacksänderungen nach Freigabe, nicht vereinbarten Funktionen, Störungen fremder Dienste oder Fehlern aufgrund nicht abgestimmter Eingriffe. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 20 Haftung
(1) ADONO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Datenverlust ist ein ersatzfähiger Wiederherstellungsaufwand auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung angefallen wäre, soweit der Auftraggeber hierfür verantwortlich ist.
§ 21 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind allgemein bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder aufgrund Gesetzes beziehungsweise behördlicher Anordnung offenzulegende Informationen.
§ 22 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen durch außerhalb zumutbarer Kontrolle liegende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, flächendeckende Netzausfälle, Arbeitskämpfe, Krieg, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Störungen kritischer Zulieferer. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und mindert die Auswirkungen soweit zumutbar.
§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand; gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang.
(3) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
