Kurz gesagt

Eine Praxiswebsite muss vier Dinge gut können: Sprechzeiten und Erreichbarkeit sofort zeigen, Terminvergabe ermöglichen, barrierefrei bedienbar sein und beim Datenschutz besonders sorgfältig arbeiten, weil Gesundheitsdaten betroffen sind. Werbliche Aussagen unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und der ärztlichen Berufsordnung.

Was Patienten auf einer Praxiswebsite suchen

Die Erwartung ist bemerkenswert eng. Auswertungen von Praxiswebsites zeigen immer das selbe Muster: Fast alle Besuche gelten sechs Informationen.

  • Sprechzeiten, einschließlich Urlaub, Feiertagen und Vertretung
  • Telefonnummer, auf dem Handy anklickbar
  • Anfahrt: Adresse, Parkplätze, ÖPNV, Barrierefreiheit des Zugangs
  • Terminvergabe: telefonisch, online, nur Überweisung?
  • Leistungsspektrum: Was wird hier behandelt, was nicht?
  • Kassen- oder Privatpatienten: Nimmt die Praxis neue Patienten auf?

Alles andere ist nachrangig. Eine Praxiswebsite, die diese sechs Punkte in Sekunden beantwortet, ist besser als eine gestalterisch aufwendige, bei der man die Sprechzeiten suchen muss.

Berufsrecht: was Sie schreiben dürfen und was nicht

Ärztliche Werbung ist erlaubt, aber begrenzt. Maßgeblich sind das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Das schränkt vor allem die Sprache ein.

  • Sachliche, berufsbezogene Information ist zulässig, anpreisende oder vergleichende Werbung nicht.
  • Erfolgsversprechen sind unzulässig. „Garantiert schmerzfrei“ oder „beste Ergebnisse“ gehören nicht auf eine Praxisseite.
  • Vorher-Nachher-Bilder unterliegen bei operativen und ästhetischen Eingriffen besonderen Beschränkungen.
  • Patientenbewertungen sind heikel: Fremdbewertungen auf Portalen sind etwas anderes als auf der eigenen Seite ausgewählte Erfahrungsberichte.
  • Titel und Zusatzbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn sie tatsächlich verliehen wurden.
  • Fachgebietsbezeichnungen müssen der Weiterbildungsordnung entsprechen.

Wir formulieren mit Blick auf diese Grenzen und vermeiden werbliche Zuspitzung. Die verbindliche berufsrechtliche Prüfung gehört zu Ihrer Kammer oder einer Fachanwältin für Medizinrecht. Rechtsberatung leisten wir nicht.

Datenschutz: strenger als bei jeder anderen Branche

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO. Das verschärft die Anforderungen deutlich und betrifft die Website konkreter, als viele denken.

  • Kein Kontaktformular für Beschwerden oder Symptome. Ein Formular, in das Patienten ihr Anliegen schreiben, verarbeitet Gesundheitsdaten. Fragen Sie nur ab, was für einen Rückruf nötig ist.
  • Verschlüsselte Übertragung ist Pflicht, nicht Kür.
  • Terminbuchungssysteme sind Auftragsverarbeiter, mit Vertrag, Prüfung und Nennung in der Datenschutzerklärung.
  • Keine Analysedienste ohne Einwilligung, und in Praxen besser gar keine oder nur datensparsame.
  • Keine eingebetteten Fremddienste ohne Prüfung. Eine eingebundene Karte überträgt Daten, bevor jemand zustimmt.
  • Löschfristen und Verantwortlichkeiten in der Datenschutzerklärung benennen.

Barrierefreiheit ist hier keine Kür

Ein erheblicher Teil Ihrer Patienten ist älter, sieht schlechter oder bedient ein Gerät mit eingeschränkter Feinmotorik. Was in anderen Branchen eine gute Praxis ist, entscheidet hier darüber, ob jemand die Sprechzeiten überhaupt lesen kann.

  • Schriftgröße mindestens 16 Pixel, besser mehr, und kein hellgrauer Text auf Weiß
  • Ausreichende Kontraste nach den WCAG-Kriterien
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Alternativtexte für alle Bilder
  • Keine reinen PDF-Dokumente für wichtige Informationen
  • Große Klickflächen, besonders bei der Telefonnummer
  • Angaben zur Barrierefreiheit der Praxis selbst: Aufzug, Stufen, Behindertenparkplatz

Unabhängig davon gelten seit 2025 erweiterte gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für viele Anbieter. Prüfen Sie, ob Ihre Praxis darunterfällt.

Was eine Praxiswebsite entlasten kann

Der wirtschaftliche Nutzen liegt selten in neuen Patienten, oft ist die Praxis ohnehin voll. Er liegt darin, dass das Telefon weniger klingelt.

Häufige Anrufgründe und was die Website übernimmt
AnrufgrundWas die Website erledigt
„Wann haben Sie offen?“Sprechzeiten inkl. Urlaub und Vertretung
„Nehmen Sie neue Patienten?“klare Angabe auf der Startseite
„Was muss ich mitbringen?“Checkliste für den ersten Termin
„Wo kann ich parken?“Anfahrtsseite mit Parken und ÖPNV
„Machen Sie auch …?“Leistungsspektrum, sachlich beschrieben
„Ich brauche ein Rezept“Hinweis zum Verfahren, ohne Datenerhebung

Was wir bei Praxisprojekten nicht machen

  • Keine werblichen Superlative. Auch wenn es gut klänge, es ist berufsrechtlich riskant.
  • Kein Formular für Symptome oder Beschwerden.
  • Keine Analysedienste ohne ausdrückliche Einwilligung, und wir raten in Praxen zu datensparsamen Lösungen.
  • Keine eingebettete Karte, die vor der Einwilligung Daten überträgt.
  • Keine Rechtsberatung. Rechtstexte bauen wir ein; die berufsrechtliche Prüfung gehört zu Ihrer Kammer.

Häufige Fragen

Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Bei ADONO ab 1.500 € einmalig für bis zu fünf Seiten, inklusive aller Texte. Für Praxen mit breitem Leistungsspektrum ist das Business-Paket ab 3.000 € meist passender. Ein Online-Terminsystem ist ein eigener Posten und hängt vom gewählten Anbieter ab.
Darf eine Arztpraxis überhaupt Werbung machen?
Sachliche, berufsbezogene Information ist zulässig; anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung nicht. Maßgeblich sind das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Im Zweifel klärt das Ihre Kammer oder eine Fachanwältin für Medizinrecht.
Darf ich Patientenbewertungen auf meiner Website zeigen?
Das ist berufsrechtlich heikel und im Einzelfall zu bewerten. Fremdbewertungen auf unabhängigen Portalen sind etwas anderes als eine Auswahl positiver Erfahrungsberichte auf der eigenen Seite. Holen Sie dazu eine berufsrechtliche Einschätzung ein, bevor Sie etwas veröffentlichen.
Brauche ich ein Online-Terminsystem?
Es entlastet das Telefon spürbar, ist aber kein Muss. Wichtig ist die datenschutzrechtliche Seite: Der Anbieter verarbeitet Gesundheitsdaten, Sie brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag und müssen ihn in der Datenschutzerklärung nennen. Ein Server in der EU ist dringend zu empfehlen.
Muss eine Praxiswebsite barrierefrei sein?
Seit 2025 gelten erweiterte gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für viele Anbieter. Ob Ihre Praxis darunterfällt, sollten Sie prüfen lassen. Unabhängig von der Pflicht ist es hier besonders sinnvoll, weil ein großer Teil der Patienten davon unmittelbar profitiert.
Dürfen Kontaktformulare Beschwerden abfragen?
Davon raten wir ab. Sobald jemand Symptome oder Diagnosen einträgt, verarbeiten Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten. Fragen Sie im Formular nur ab, was für einen Rückruf nötig ist. Alles Weitere gehört ins Gespräch, nicht ins Web-Formular.