Ein Newsletter lohnt sich, wenn Sie wiederkehrende Kunden haben oder Ihre Leistung regelmäßig gebraucht wird, etwa im Handel, bei Wartungsverträgen oder in der Beratung. Er lohnt sich kaum bei einmaligen Anschaffungen. Rechtlich ist eine bestätigte Einwilligung (Double Opt-in) erforderlich; ohne sie drohen Abmahnungen.
Für wen es sich rechnet
| Lohnt sich, wenn … | Lohnt sich kaum, wenn … |
|---|---|
| Kunden wiederkehrend bei Ihnen kaufen | es eine einmalige Anschaffung ist |
| Sie saisonale Angebote haben | Ihr Angebot das ganze Jahr gleich ist |
| Sie etwas zu erzählen haben | Sie nur „uns gibt es noch“ schreiben könnten |
| Sie bereits Kundenadressen besitzen | Sie bei null anfangen |
| Ihre Kundschaft E-Mail nutzt | Ihre Kunden nur telefonieren |
Der ehrliche Punkt: Ein Handwerksbetrieb, der Bäder saniert, hat wenig zu schreiben, denn Kunden brauchen ihn alle fünfzehn Jahre. Ein Weinhändler, eine Kfz Werkstatt oder eine Steuerkanzlei dagegen sehr wohl.
Warum die Liste wertvoller ist als Reichweite
Bei Instagram oder Facebook erreichen Sie einen Bruchteil Ihrer Follower, und wie groß der ist, entscheidet die Plattform. Wird Ihr Konto gesperrt, ist alles weg, ohne Ansprechpartner.
Eine E-Mail-Liste gehört Ihnen. Sie können sie exportieren, mitnehmen und den Anbieter wechseln. Und sie erreicht die Empfänger tatsächlich: Öffnungsraten von zwanzig bis vierzig Prozent sind bei kleinen, gepflegten Listen normal.
Deshalb gilt: Lieber 200 echte Empfänger als 2.000 Follower. Eine kleine, freiwillig aufgebaute Liste schlägt fast jede gekaufte Reichweite.
Die Rechtslage: Hier wird geschludert
Werbliche E-Mails ohne Einwilligung sind unzulässig und werden regelmäßig abgemahnt. Das betrifft auch den freundlichen Rundbrief an Bestandskunden.
- Double Opt-in ist Standard. Anmeldung, Bestätigungsmail, Klick auf den Link. Erst dann gilt die Einwilligung als nachgewiesen.
- Nachweis aufbewahren: Zeitpunkt, IP-Adresse, Bestätigungszeitpunkt. Im Streitfall müssen Sie sie vorlegen.
- Abmeldelink in jeder Mail, gut sichtbar und mit einem Klick wirksam.
- Impressum in jeder Mail, wie auf der Website.
- Keine gekauften Adressen. Niemals. Eine gekaufte Liste ist keine Einwilligung.
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem Versanddienst.
- Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG existiert, ist aber eng: eigene ähnliche Ware, Hinweis beim Erheben, jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit. Verlassen Sie sich nicht darauf, ohne es prüfen zu lassen.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wir bauen das Anmeldeformular technisch sauber ein; die rechtliche Prüfung gehört zu einer Fachperson.
Was er kostet
| Empfänger | Versanddienst pro Monat |
|---|---|
| bis 500 | 0 – 15 € |
| bis 2.000 | 15 – 40 € |
| bis 10.000 | 40 – 120 € |
| Einrichtung einmalig | 0 – 500 € |
| Ihre Zeit je Ausgabe | 1 – 3 Stunden |
Der größte Posten ist nicht das Werkzeug, sondern Ihre Zeit. Zwölf Ausgaben im Jahr sind bei zwei Stunden pro Ausgabe 24 Stunden. Rechnen Sie das mit ein, bevor Sie anfangen.
Achten Sie beim Anbieter auf Serverstandort in der EU und einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie oft und worüber?
Seltener und besser schlägt häufiger und beliebig. Ein Newsletter alle vier bis acht Wochen ist für die meisten kleinen Betriebe der richtige Takt, und einer, den man durchhält.
- Etwas Nützliches, das auch ohne Kauf hilft: eine Anleitung, ein saisonaler Hinweis, eine Frist
- Ein Projekt aus der Praxis: Ausgangslage, Vorgehen, Ergebnis
- Neues aus dem Betrieb, wenn es die Kunden betrifft: neue Leistung, neue Öffnungszeiten, neues Team
- Saisonales: Reifenwechsel, Heizungswartung, Fristen zum Jahreswechsel
- Angebote sparsam. Wer nur Werbung schickt, wird abbestellt.
Faustregel: Vier Teile Nutzen, ein Teil Verkauf. Wer das umdreht, verliert die Liste, die er mühsam aufgebaut hat.
Wie Sie Empfänger bekommen
- Anmeldeformular auf der Website, sichtbar aber nicht aufdringlich
- Nach abgeschlossenem Auftrag fragen, der beste Zeitpunkt überhaupt
- Einen konkreten Grund nennen. „Newsletter abonnieren“ überzeugt niemanden; „Einmal im Quartal: Fristen und Termine, die Sie betreffen“ schon.
- Im Ladengeschäft oder auf dem Lieferschein darauf hinweisen
- Ehrlich sagen, wie oft Sie schreiben. Das senkt die Hemmschwelle deutlich.
Vorsicht bei Anmeldefenstern, die sich sofort über die Seite legen: Sie bringen Anmeldungen und kosten Besucher. Auf Mobilgeräten sind sie besonders störend.
Häufige Fragen
- Brauche ich für einen Newsletter eine Einwilligung?
- Ja. Werbliche E-Mails ohne Einwilligung sind unzulässig und werden regelmäßig abgemahnt. Standard ist das Double Opt-in: Anmeldung, Bestätigungsmail, Klick auf den Bestätigungslink. Den Nachweis müssen Sie aufbewahren und im Streitfall vorlegen können.
- Darf ich meine Bestandskunden ohne Einwilligung anschreiben?
- Es gibt eine enge Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG für eigene ähnliche Ware, wenn die Adresse beim Verkauf erhoben wurde, beim Erheben auf die Nutzung hingewiesen wurde und jederzeit widersprochen werden kann. Die Bedingungen sind eng. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie sich darauf verlassen.
- Was kostet ein Newsletter?
- Bis etwa 500 Empfänger sind viele Dienste kostenlos oder kosten unter 15 € im Monat, bis 2.000 Empfänger 15 bis 40 €. Der größere Posten ist Ihre Zeit: ein bis drei Stunden je Ausgabe. Achten Sie auf Serverstandort in der EU und einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Wie oft sollte ich einen Newsletter verschicken?
- Alle vier bis acht Wochen ist für kleine Betriebe ein realistischer Takt, den man durchhält. Wichtiger als die Frequenz ist Verlässlichkeit: Ein Newsletter alle zwei Monate über Jahre wirkt besser als vier Ausgaben in einem Monat und danach Stille.
- Wie viele Empfänger brauche ich, damit sich das lohnt?
- Es gibt keine Schwelle. Bei 200 echten Empfängern mit 30 % Öffnungsrate lesen 60 Menschen, die sich bewusst für Sie entschieden haben. Das ist mehr wert als 2.000 Follower, von denen ein Bruchteil einen Beitrag überhaupt zu sehen bekommt.
